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   VG Braunschweig, 23.09.2015 - 5 A 188/14   

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https://dejure.org/2015,33652
VG Braunschweig, 23.09.2015 - 5 A 188/14 (https://dejure.org/2015,33652)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.09.2015 - 5 A 188/14 (https://dejure.org/2015,33652)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. September 2015 - 5 A 188/14 (https://dejure.org/2015,33652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 2 HundHaltG ND; § 7 HundHaltG ND; § 9 S 4 HundHaltG ND
    Anwendungsbereich; Beißvorfall; Bundesland; Erledigung; Führen; Gefahrenverdacht; Gefährlichkeitsfeststellung; Halten; Hundehalter; maßgeblicher Zeitpunkt; Sachlage; Umzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.09.2015 - 5 A 188/14
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der erkennenden Kammer hat die zuständige Fachbehörde hiernach regelmäßig bereits dann die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen hat, wenn der betroffene Hund ein anderes (Haus-)Tier nicht nur ganz geringfügig verletzt hat (vgl. Nds. OVG, B. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 4 ff. bzw. Rn. 9, veröffentlicht auch unter: www.rechtsprechung.niedersachsen.de; B. v. 30.06.2015 - 11 LA 250/14 -, juris Rn. 5).

    Von der Feststellung der Gefährlichkeit darf in einem solchen Fall nur ausnahmsweise, in einem besonders begründeten Einzelfall (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11, juris Rn. 7), abgesehen werden, wenn der Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dies gebietet.

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um ein erlaubtes Beißen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs etwa eines Dienst-, Wach- oder Jagdhundes oder es sich bei der Verletzung eines anderen (Haus-)Tieres offensichtlich um ein artgerechtes Abwehrverhalten gehandelt hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11, juris Rn. 7 und 9).

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 11 LA 250/14

    Artgerechtes Abwehrverhalten; gesteigerte Aggressivität; Aggressivität;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.09.2015 - 5 A 188/14
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der erkennenden Kammer hat die zuständige Fachbehörde hiernach regelmäßig bereits dann die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen hat, wenn der betroffene Hund ein anderes (Haus-)Tier nicht nur ganz geringfügig verletzt hat (vgl. Nds. OVG, B. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 4 ff. bzw. Rn. 9, veröffentlicht auch unter: www.rechtsprechung.niedersachsen.de; B. v. 30.06.2015 - 11 LA 250/14 -, juris Rn. 5).

    In verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.06.2015 - 11 LA 250/14 -, juris Rn. 7) hat der Niedersächsische Gesetzgeber festgelegt, dass regelmäßig erst im Rahmen des sich an eine Gefährlichkeitsfeststellung anschließenden Erlaubnisverfahrens nach §§ 8 ff. NHundG abschließend entschieden werden soll, ob und inwiefern das Gefährdungspotenzial tatsächlich gegeben bzw. die Haltung des jeweiligen Hundes - gegebenenfalls unter Auflagen - sozialverträglich möglich ist.

    Für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG ist schließlich auch nicht der konkrete Nachweis einer gesteigerten Aggressivität erforderlich (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.06.2015 - 11 LA 250/14 -, juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.09.2015 - 5 A 188/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der erkennenden Kammer stellt das positive Ergebnis eines Wesenstests bzw. einer entsprechenden Begutachtung die Rechtmäßigkeit einer zuvor erfolgten Gefährlichkeitsfeststellung nicht in Frage (vgl. Nds. OVG, B. v. 25.01.2013 - 11 PA 294/12 -, juris Rn. 7 ff.).

    Sie wird durch nachträgliche Erkenntnisse zur Hundehaltung, beispielsweise durch einen nachträglich durchgeführten positiven Wesenstest, nicht infrage gestellt (vgl. Nds. OVG, B. v. 25.01.2013 - 11 PA 294/12 -, juris Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.09.2015 - 5 A 188/14
    30 Ob das Verwaltungsgericht bei der Entscheidung über eine Anfechtungsklage die Sachlage zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses oder zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu Grunde zu legen hat, beurteilt sich nach dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, U. v. 27.04.1990 - 8 C 87/88 -, juris; Kopp/Schenke, 20. Aufl. § 113 Rn. 41 m.w.N.).
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